Ute Wunsch Fachanwalt Familienrecht, Böblingen

UTE WUNSCH

Dipl.-Finanzwirt (FH)

Master of Arts (Mediation)

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

zertifizierte Mediatorin

 

Florian-Geyer-Str. 32

71034 Böblingen

Telefon: 07031-281598

Mail: ute.wunsch@wunsch-kanzlei.de

Vertretung Ihrer Interessen

Im Mittelpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit steht der Mandant als Mensch mit seinen individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Interessen. Daher richtet sich die Vertretung Ihrer Interessen stets nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Mit Ihnen zusammen entwickle ich eine eigene Lösungsstrategie und begleite Sie zum Ziel.

Fachgebiete

Die Fachgebiete des Familienrechts und des Erbrechts sind anspruchsvoll und komplex, sowohl im Hinblick auf die rechtlichen als auch auf die zwischenmenschlichen Aspekte. Aufgrund meiner jahrzehntelangen Spezialisierung auf diesen Fachgebieten können Sie auf Erfahrung und fundiertes Fachwissen vertrauen. Als zertifizierte Mediatorin biete ich zur einvernehmlichen Konfliktlösung auch das außergerichtliche Mediationsverfahren an.

Beratung und Pauschalen

Dienstleistung "Beratung"

Die Beratung bezieht sich auf die Erteilung einer Auskunft (Antwort auf bestimmte Fragen) oder auf die Erteilung einer mündlichen oder schriftlichen Empfehlung, wie sich der Mandant in einer bestimmten Situation verhalten soll oder nicht verhalten soll.

Wenn der Rechtssuchende über das erste Beratungsgespräch hinaus eine genaue Beurteilung seiner Rechtsangelegenheit oder die Berechnung von Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsansprüchen, etc. wünscht, erteilt er dem Rechtsanwalt einen Beratungsauftrag.

Gesetzliche Vergütung für eine "Beratung"

Die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Rechtsanwalt für die Beratung mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung abschließen. Andernfalls kann der Rechtsanwalt ganz unabhängig von seinem Arbeitsaufwand nur eine gesetzliche Vergütung in Höhe von 250,00 € netto zuzüglich 16 % Umsatzsteuer (40,00 €), mithin 290,00 € brutto verlangen, was die entstandenen Kanzleikosten meist nicht abdeckt.

Vereinbarung einer Vergütung für eine "Beratung"

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Beratung regelmäßig nach Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Bei Fragen zu den entstehenden Kosten für eine Beratung informiere ich Sie gerne.

Pauschalen für standardisierte anwaltliche Dienstleistungen

Im Bereich der anwaltlichen Beratung (keine Vertretung des Mandanten nach außen) bieten wir wahlweise standardisierte anwaltliche Dienstleistungen zu festen Preisen an. Die Pauschalen beinhalten bestimmte Leistungen, die Sie in dem Umfang in Anspruch nehmen können, der Ihrem Anliegen und Ihrem Budget am besten entspricht. Die Preise für die einzelnen Pakete entnehmen Sie bitte der Preisliste (folgt in Kürze).

 

 
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WUNSCH KANZLEI

Florian-Geyer-Str. 32

71034 Böblingen

Tel.: 07031-281598

Mail: ute.wunsch@wunsch-kanzlei.de

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