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Entstehung und Rechtsgrundlagen

Entstehungsgeschichte der Mediation

Wie sich dem griechisch-lateinischen Ursprung des Begriffs "Mediation" (lat. "medius" = vermittelnd, die Mitte haltend, neutral, unparteiisch) entnehmen lässt, entstand die Mediation schon vor über 2000 Jahren. Bereits in der Antike war es die Aufgabe eigener Vermittler, den Rechtsfrieden unter den Menschen wiederherzustellen. Im alten Griechenland bestimmten die Bürger von Athen Solon zum Stadtoberhaupt und zum Vermittler, um den drohenden Bürgerkrieg abzuwenden. Auch Aristoteles und Platon haben sich in ihren Werken mit der Vermittlung von Konflikten beschäftigt.

Aus dem Mittelalter und der Neuzeit sind Mediationen im Völkerrecht überliefert. Beispielsweise konnte der Dreißigjährige Krieg durch den Einsatz von Vermittlern beendet und im Jahr 1648 der "Westfälische Frieden" geschlossen werden. In der Geschichte Europas sind zwei große Epochen zu unterscheiden. Während zunächst die Verhandlung als Grundlage des Rechts zwischen den Bürgern galt, änderte sich dies mit dem Entstehen des Gerichtswesens und der staatlichen Monopolisierung der Judikatur. Mit der fremdbestimmten Entscheidung durch die Gerichte verlor die Vermittlung bei Konflikten unter Privatleuten an Bedeutung.

Seit den 1970er Jahren führte die Kritik am Umgang mit Konflikten in den USA zur wissenschaftlichen Beschäftigung mit alternativen Konfliktlösungsverfahren. Es wurde das "Alternative Dispute Resolution (ADR)"-Verfahren entwickelt, das sich zunehmender Popularität erfreute. An der Harvard University in Boston wurden daraufhin die wissenschaftlichen Grundlagen der Mediation erarbeitet. Es entstand das "Harvard-Konzept", eine allgemein gültige Vorgehensweise bei Verhandlungen, die als theoretische Grundlage der Mediation gilt. Seitdem sind ADR-Verfahren und Mediationsverfahren in den USA fester Bestandteil von Konfliktlösungsverfahren.

In den 1980er Jahren brachten europäische Fachleute die Mediation zurück nach Europa.

Seit den 1990er Jahren hat die Mediation in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 1992 wurde der der Verein "Mediation e. V." (heute "Bundesverband MEDIATION e. V.") gegründet. Weitere Verbände folgten.

Im Jahr 2012 wurde das deutsche Mediationsgesetz erlassen, welches das Mediationsverfahren regelt.

Im Jahr 2016 erging eine Verordnung über die Aus- und Fortbildung von Mediatoren.

Mit dem Erlass des Mediationsgesetzes wurde die zuvor ohne Gesetzesgrundlage praktizierte gerichtliche Mediation im Wege des Güterichterverfahrens in das gerichtliche System integriert. In Baden-Württemberg wird das Güterichterverfahren allerdings nicht praktiziert. Hier findet die Mediation außergerichtlich statt, im Bereich des Familien- und Erbrechts meist durch Fachanwälte mit einer Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Mediation.

Rechtsgrundlagen der Mediation

Die Europäische Union hat am 21. Mai 2008 eine Mediationsrichtlinie für Zivil- und Handelssachen (Richtlinie 2008/52/EG) erlassen, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird.

Die Bundesrepublik hat die europäische Vorgabe umgesetzt und ein Mediationsgesetz beschlossen, das am 26. Juli 2012 in Kraft getreten ist.

Am 21.08.2016 ist aufgrund des Mediationsgesetzes die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) ergangen.

Sowohl das Mediationsgesetz als auch die Aus- und Fortbildungsverordnung gewährleisten die Qualität der Mediation.

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

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